Keine Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz

Im gestrigen Urteil am Verwaltungsgericht in Köln ging es um mehrere Verfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es gab dazu unterschiedliche Klagen und Anträge über verschiedene Aspekte, die einmal die Gesamtpartei, einmal den aufgelösten „Flügel“ und einmal die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) betreffen. Folgendes lässt sich zusammenfassen:

  1. Der Verfassungsschutz hat in der heutigen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass er nicht beabsichtige, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu behandeln. Behauptungen in den Medien, dass ein deutsches Gericht heute festgestellt habe, die AfD sei rechtsextrem, sind daher falsch!
  2. Die AfD wird Stand jetzt nicht vom Verfassungsschutz mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet und wird es auch nicht in der allernächsten Zukunft. Der entsprechende „Hängebeschluss“ des VG Köln, der dem Verfassungsschutz den Einsatz geheimdienstlicher Mittel gegen die AfD untersagt, ist bis auf Weiteres in Kraft. Wann hierzu eine neue Entscheidung seitens des Gerichts ergehen wird, ist noch offen.
  3. Die AfD hat heute einen Teilerfolg errungen, in dem es dem Verfassungsschutz untersagt wurde, den aufgelösten „Flügel“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu deklarieren. Der aufgelöste „Flügel“ darf jetzt nur noch als Verdachtsfall, und nicht als Beobachtungsfall behandelt werden. Des Weiteren wurde die Schätzung des Verfassungsschutzes zu insgesamt „7.000 Mitgliedern“ des aufgelösten „Flügels“ zurückgewiesen.

Die Einstufung als Verdachtsfall, die der Verfassungsschutz bereits vor den Klage der AfD vor Monaten vornahm, bleibt allerdings bestehen. Eine entsprechende Klage der AfD wurde abgewiesen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden und eine Urteilsbegründung steht noch aus.

 

Vor Monaten hat die AfD Bundesführung eine Arbeitsgemeinschaft „Verfassungsschutz“ aufgestellt, mit der ein umfangreiches Gegengutachten zu den Einschätzungen des BfV vorgelegt wurde. Das wurde bereits in einer internen E-Mail an die AfD Mitglieder vor einigen Tagen zusammenfassend dargelegt. Unter anderem heißt es:

 

[…] In einem Zeitraum von rund zwölf Monaten gelang es uns, das gesamte mehr als 1.000 Seiten umfassende „Gutachten“ des BfV substantiiert zu entkräften. In einem gewaltigen Schriftsatz von rund 1.400 Seiten und 29 Aktenordnern Anlagen haben wir aufgezeigt, dass dieses „Gutachten“ keine rechtmäßige Grundlage für eine Beobachtung der Gesamtpartei darstellt. Auch in der „zweiten Runde“ der Stellungnahmen haben wir entsprechend und mit ebenfalls umfangreichen Schriftsätzen auf die Ausführungen der Gegenseite geantwortet.

Wir haben in unseren letzten Schriftsätzen […] unter anderem folgendes gegenüber dem Verfassungsschutz vorgetragen:

1) Wir haben herausgearbeitet, in welchem hohem Maße der Verfassungsschutz politisch geleitet und instrumentalisiert wird zum Kampf gegen die AfD.

2) Wir haben schwere fachliche und methodische Fehler in der Argumentation des VS aufgezeigt, in allen Bereichen […]

3) Wir stellten klar, dass ein Einstehen für unser Volk, wie dies vom Grundgesetz als Souverän festgehalten wird, selbstverständlich im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

4) Wir zeigten auf, dass sich hinter dem Vorwurf einer „Delegitimierung des Staates“ (der Vorwurf soll insbesondere Kritiker der Corona-Politik treffen) der Versuch des VS verbirgt, Kritik an der Regierung in einer haarsträubenden und undemokratischen Weise zu diffamieren.

5) Wir haben gezeigt, dass der VS jahrelang zu Unrecht Hunderte von unrechtsmäßig gespeicherten Informationen gesammelt hat, um sie rechtswidrig gegen uns zu verwenden.

6) Wir haben umfangreiche Zitatsammlungen eingereicht, aus denen hervorgeht, dass die AfD in wesentlichen Punkten Positionen vertritt, wie sie auch Vertreter anderer Parteien, insbesondere der CSU, vertreten haben oder noch vertreten.

7) Wir haben dargelegt, dass der Verfassungsschutz „auf dem linken Auge blind“ ist; er behandelt oppositionelle Parteien ungleich – und das ist verfassungswidrig. In diesem Zusammenhang haben wir u.a. sämtliche Vorstände der Linkspartei auf Bundes- und Landesebene auf ihre Mitgliedschaften und Verbindungen in bzw. zu linksextremistischen Organisationen untersucht. Das Ausmaß dieser Verflechtungen ist nicht nur erschreckend; es belegt auch, dass das BfV eklatant gegen die verfassungsgebenden Prinzipien der Chancengleichheit der Parteien, der Neutralität der Öffentlichen Verwaltung und gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstößt. […]