Gibt es eine Kampagne gegen konservative Wähler zum Fernbleiben bei Wahlen?

Wir hören es inzwischen immer häufiger: Auf unseren Stammtischen, in Leserkommentaren in sozialen Netzwerken, sogar auf einer unserer Berlin-Fahrten:

Ich habe gar nicht mehr gewählt – bringt eh nichts und man akzeptiert „das System“ dadurch

 

Damit sind diese Leute in bester Gesellschaft: Bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen sind nur 60% der Wahlberechtigten erschienen – 2 von 5 Wählern  blieben also zu Hause. Gerade in der Corona-Zeit haben wir aber gesehen, welche Macht auch eine Landesregierung auf die Bevölkerung ausüben kann. Nur wenige Monate galten Einschränkungen der Grundrechte auf Basis eines Bundesgesetzes. Die meiste Zeit haben einzelne Bundesländer über Corona-Verordnungen (defacto Dekrete) die Bevölkerung an ihrem bekannten, freien Leben gehindert und – beispielsweise mit einer „3G“ aber besonders einer „2G“ Regel – eine in der BRD-Geschichte beispiellose Ausgrenzung von Menschen vorangetrieben, die sich nicht einen weitgehend nutzlosen „Impfstoff“ verabreichen wollten, der niemals die Verbreitung des Corona-Virus gehemmt hatte. Das war auch damals schon Woche für Woche in den Berichten des Robert-Koch-Instituts nachzulesen.

Weitere wichtige Befugnisse der Landesregierungen sind unter anderem:

  • Das Bildungswesen (aktuell zum Beispiel der drohende Wegfall von Förderschulen),
  • die Polizei sowie
  • die Besetzung der Justiz, insbesondere der Richterposten an den höchsten Landesgerichten (OLG, OVerwG, …).
  • Auch die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, was leider dazu führen kann, dass bestimmte Delikte sehr akribisch  angegangen werden (z.B. angeblicher Staatsstreich durch Rentner), aber die Ermittlungen bei anderen Straftaten förmlich im Sande verlaufen.

Zum Thema (fehlende) Gewaltenteilung reicht der Beitrag aber nicht aus.

 

Ehrliches Ergebnis der Landtagswahl: Größte Partei ist „Nichtwähler“

Bei jeder größeren Wahl gibt es Vereinigungen, die ein sogenanntes „ehrliches Ergebnis“ berechnen. Das bezieht alle Wahlberechtigten in die prozentuale Darstellung mit ein. Für die letzte Landtagswahl hat es unter anderem die Website CELLEHEUTE.DE gemacht.

 

Es ist klar erkennbar, dass die zunehmende Abwanderung in die Nichtwählerschaft die Parteien begünstigt, die ihre Anhänger am besten mobilisieren können. Anders als bei der AfD haben die Einheitsparteien ein Jahrzehntelang aufgebautes Versorgungssystem errichtet. Nennen lassen sich hier beispielsweise der Besitz von Stiftungen, („gemeinnützigen“) Vereinen, Verteilen von Hiwi-Jobs, Schaffung von Beamten- und Angestelltenstellen im öffentlichen Dienst. Die SPD besitzt direkt oder indirekt sogar etliche Medien, unter anderem die Nachrichtenagentur RND Redaktionsnetzwerk Deutschland). Auch im staatlichen Funk und Fernsehen wird fleißig Werbung gemacht durch ausführliche „Berichterstattung“ zu „Initiativen“ von Politikern der Einheitsparteien. Bei derartiger Werbung sowie finanzieller Interessen von hundert-tausenden ist es recht leicht, seine Anhänger zur Wahl zu bekommen.

 

Es gibt keine Mindestwahlbeteiligung

Bereits in der Vergangenheit sind unterschiedliche Medien der Frage nachgegangen, was bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% passiert. Im Forum-Bereich vom STERN wird auch darüber diskutiert:

Wenn die Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl unter 50 Prozent liegt, gibt es dann Neuwahlen? | STERN.de – Noch Fragen?

Der Benutzer „Willowfree“ brachte es auf den Punkt:

ab Artikel 38 Absatz 1 GG: „(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (…)“.
Daraus folgt: jeder Wahlberechtigte ist frei in der Entscheidung, OB und WEN er wählt.
Wer nicht zur Wahl geht, darf sich nicht beschweren – wer nicht die für ihn richtigen Vertreter wählt, wählt durch sein Nichtstun automatisch die Falschen. Wer also nicht dazu beiträgt, muss sich mit dem Ergebnis abfinden, das er durch seine fehlende Stimmabgabe indirekt unterstützt hat.

 

Werden Aufrufe zum Nichtwählen bewusst in sozialen Netzwerken gestreut?

Das können wir natürlich nicht sicher sagen. Es fällt aber auf, dass immer mehr potentielle Wähler, die inhaltlich große Schnittmengen mit unserem Wahlprogramm haben, davon berichten, dass sie nicht mehr wählen (werden) mit oben genannten Argumenten. Wir lesen das auch immer häufiger in Leserkommentaren oder auch halböffentlichen Chatgruppen. Wir gehen davon aus, dass es einige wenige gibt, die diese „Argumente“ bewusst streuen, und viele, die das einfach ungeprüft übernehmen und ebenfalls weiterverbreiten.

 

Stellen sie sich vor, die Hälfte der Nichtwähler hätte die AfD gewählt

Das Ergebnis hat der Kreisverband Dresden einmal für uns ausgerechnet. Die AfD wäre auf Anhieb stärkste Kraft. Folgendes wäre direkt möglich:

  • Bildung von Untersuchungssauschüssen (ab 25% der Mandate)
  • Eine Rot-Grüne Regierung wäre nicht möglich, nur eine „große“ Koalition
  • Die CDU würde sich für diese große Koalition noch weiter verbiegen müssen statt – wie jetzt in der Opposition – ihr Pseudo-konservatives Profil vorzugaukeln. Mittelfristig würde das weitere Stimmen zur AfD bringen

 

 

Daraus folgt:

Gehen Sie wählen, und zwar ins Wahllokal! Und idealweise machen Sie direkt am Wahlabend noch Wahlbeobachtung – das hilft unserem Land am Meisten!