Abendspaziergang in Harpstedt – Polizei kriminalisiert Bürger

*** Update 14.01.2022

Inzwischen hat auch die Nordwest-Zeitung (NWZ) eine Polizeimeldung zitiert, die die Situation in Harpstedt „beschreibt“. Dort hieß es unter anderem:

[…]Eine Versammlung war nicht angemeldet worden, teilte eine Polizeisprecherin auf Nachfrage mit. Zu einer großen Versammlung kam es dann auch nicht, es standen lediglich einige kleine Gruppen rund um den Platz zusammen, die sich schnell zerstreuten. Fünf Personen, die auf dem Marktplatz gestanden hatten, habe die Polizei später wieder in dieser Gruppe angetroffen. […]

Ein Leser des Artikels fragte sich selbst und uns sofort:

Verstehe ich das richtig? Es wurde zu einer nicht angemeldeten Versammlung auf dem Marktplatz aufgerufen. Die Menschen haben nicht an dieser teilgenommen, sondern sich zerstreut, was ja scheinbar das Ziel der Polizeiaktion war. Und dann gibt die Polizeimeldung indirekt zu, dass seitens der Polizei eine Verfolgung dieser Menschen stattfand? Also ist die Polizei diesen 5 Personen durch den Ort hinterhergelaufen und hat sie zum Maske-Tragen aufgefordert, was sie nachweislich ja nicht müssen, da sie gar nicht an der Versammlung teilgenommen haben? Wieso wurden sie dann verfolgt?

Wer die Polizeimeldung in der NWZ zwischen den Zeilen liest erkennt also, dass die Polizei an dem Abend im ganzen Ort eine „Suche“ veranstaltet hat, nach noch so kleinen Gruppen, die sie zuvor auf dem Marktplatz vermutete. Aber auch, wenn die Personen zuvor nicht auf dem Marktplatz waren, hielt das die Polizisten offensichtlich nicht davon ab, diese zu bedrängen. Schließlich sind einige Personen auf der Burgstraße festgesetzt und durchsucht worden, und zwar erst viel später gegen 19:00, als die Presse bereits weg war und sich keine Gruppen mehr bildeten. Der Leser weiter:

Waren diese 5 Personen jene Menschen, welche Opfer der Polizeimaßnahmen wurden oder gab es weitere Fälle an diesem Abend? Wenn es weitere Fälle gab, wurden diese weiteren Personen auch ordnungsrechtlich belangt oder gab es hier Polizeiliche Maßnahmen, die offiziell nicht notiert wurden ? Welche Ordnungswidrigkeiten liegen überhaupt vor? Konnte ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Fehleinschätzung handelt?

Und zu guter Letzt:

Welchen Nutzen hatte das Ganze eigentlich?

Schließlich können sich täglich hunderte, sogar tausende Menschen in den Innenstädten frei bewegen und einkaufen, und an der frischen Luft alles ohne Maske. Was ist jetzt der Nutzen, dass die Polizei „Gruppen ab zwei Personen“ hinterher stellt, diese zur Versammlung erklärt und Ordnungswidrigkeiten einleitet, weil diese keine Maske trugen?

****** Ursprüngliche Meldung

Auch diese Woche fanden und finden mehrere Spaziergänge im Landkreis statt, um gegen die (ans totalitäre grenzenden) Corona-Maßnahmen im Allgemeinen und gegen eine mögliche Impfpflicht im Besonderen zu demonstrieren. Auch Mitglieder der AfD beteiligten sich daran. Am Montag wurden die Spaziergänger u.a. in Ahlhorn, Wildeshausen und am Dienstag in Harpstedt von einem Großaufgebot der Polizei erwartet und verfolgt, obwohl es in Wildeshausen und Harpstedt nicht einmal zu einem geschlossenen Spaziergang der Teilnehmer gekommen ist. Anlass der Polizei, willkürlich Grüppchen von teilweise nur zwei Bürgern zu einer Versammlung zu deklarieren, war der Erlass des Landkreises, die Maskentragepflicht einzuhalten.

Die AfD kritisiert im Allgemeinen folgende Punkte:

  1. Eine Übertragbarkeit des Corona-Virus im Freien ist weitgehend ausgeschlossen, daher dient dieser Erlass ausschließlich der Diskriminierung von friedlichen Bürgern, welche diesen Fakt und die Demokratie leben und verstanden haben.
  2. Wie Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler in der NWZ am 11.01.22 richtig erläutert hat; „…Eine Demokratie steht und fällt mit der Möglichkeit, seine Meinung sagen zu können…“
  3. Die Spaziergänger trugen keine Banner und riefen keine Parolen, womit sie ihre Meinung nicht einmal Kund taten
  4. Die Polizei möchte sicherlich wichtigeren Aufgaben nachkommen, als ältere Damen und Herren auf diesen fragwürdigen Erlass hinzuweisen und ggf. Ordnungswidrigkeiten einzuleiten. Unsere Gesetzeshüter sehen das sicherlich ähnlich, das wissen die Spaziergänger, also wo ist die Verhältnismäßigkeit?
  5. Werden zukünftig z.B. Gruppen von Joggern oder ein Pärchen beim Gassigehen von Polizisten eingekesselt und als Versammlung deklariert?

Im Folgenden geht es um die Lage, die sich am Dienstag in Harpstedt ereignete.

 

Großaufgebot der Polizei in Harpstedt

Wir haben zum Versuch eines Spaziergangs in Harpstedt aus verschiedenen Quellen Informationen, Bild- und Tonmaterial erhalten und versucht, das alles einzuordnen. Zunächst die Zuschrift eines Lesers:

Schon gegen 18:00 Uhr waren auf dem Harpstedter Marktplatz 4 Mannschaftswagen der Polizei, der Redensführer behauptete dann dies sei eine Versammlung, weil öffentlich dazu aufgerufen wurde, die Leute dürften nur auf dem Marktplatz mit Maske an der frischen Luft stehen, einige Leute spazierten dennoch los, auf der Höhe der Sparkasse stellte die Polizei dann die Leute. Ich bin vorsichtshalber nicht hinter dem Trott her, sondern durch eine Seitenstrasse gegangen und konnte alles von der Höhe Feuerwehr begutachten, nehme an, Personalien wurden aufgenommen.

Als ich dann noch weiter meine Runden machte, nochmal durch die Große Essmerstr. hielten vor mir zwei Mannschaftswagen, Höhe Feuerwehr, Schreibwaren Beuke, da ich allein war, (denke ich mal) liessen sie mich passieren und ich setzte meinen Spaziergang fort.

Mir fehlen ehrlich gesagt die Worte, ich meine die Beamten waren jung, etwa von Mitte 20 bis 40… Ich frage mich immer ob die alle keine Kinder haben, oder ob es ihnen wichtiger ist bescheuerten Vorgaben zu folgen. Remonstration ist hier das Stichwort.

 

Auf dem Video erkennt man das Aufgebot der Polizei. Mehrere Bullis, darunter einer in Zivil sowie Streifenwagen. Es waren Polizisten aus dem ganzen Landkreis im Einsatz, die teilweise auch schon bekannte sind bei Einsätzen in Wildeshausen und Ahlhorn.

 

Polizisten durchkämmen selbst Feldwege nach kleinen Gruppen und werden handgreiflich

 

 

Zwei Fußgänger von Großaufgebot gestellt, und offenbar gegen ihren Willen nach Ausweisdokumenten durchsucht

Uns liegen drei Videos mit einer Gesamtlänge von rund 6min vor, die die Festsetzung und Leibesvisitation von einer Frau und einem Mann zeigen. Zuvor hatten die Frau und der Mann laut eigenen Angaben, die uns vorliegen, eine Straße in Harpstedt überquert, waren dabei aber allein. Diese Videos können wir zunächst nicht online stellen, um nicht ggf. strafrechtlich belangt zu werden. Wir haben ein paar Szenen im Standbild festgehalten, damit sich die Leser einen Eindruck der Situation machen können und beschreiben den Rest verbal.

 

Im Bild gut zu erkennen, wie der Mann sich gegen die Hauswand lehnen muss, während ein Beamter eine Abtastung vornimmt. Das ganze wird von der Polizei gefilmt.

Wenige Sekunden später wird die Frau durch eine Beamtin gefilzt und dabei von einem männlichen Kollegen unterstützt.

 

Die Polizei erteilte der Frau nach den Maßnahmen, die sich über viele Minuten hinzogen, ein „Harpstedt Verbot“ für den Abend, im Fachjargon einen Platzverweis für den ganzen Ort.

Handelten die Polizisten unter Umständen rechtswidrig?

Im Video klar zu verstehen ist, dass die Polizisten den beiden Passanten ständig versuchten zu unterstellen, Teilnehmer einer Versammlung zu sein. Diese stritten das regelmäßig ab. Als Teilnehmer einer Versammlung müssten Sie eine Maske tragen, was die beiden nicht taten und demnach eine Ordnungswidrigkeit begehen würden. Es ist ebenfalls unklar, ob die Fußgänger überhaupt die Ansprache der Polizei auf dem Marktplatz gehört hat oder hören konnte. Ein Anwalt kann ebenfalls prüfen, ob die Leibesvisitationen der Beamten an den Spaziergängern überhaupt durchgeführt werden durften, da die Polizei selbst nur Ordnungswidrigkeiten unterstellte, aber keine Straftaten. Auch eine Einwilligung der beiden Spaziergänger zu dieser  konnte aus dem Video nicht erkennbar gemacht werden.

Unseren Informationen zu Folge waren diese nie auf dem Marktplatz zugegen. Auch die Handgreiflichkeiten und Übergriffe der Polizisten sind zu nennen, die gegen Menschen erfolgten, die keinerlei Widerstand leisteten. Die ganze Aktion wurde zwar vornehmlich von jungen Beamten durchgeführt, die ggf. noch nicht ganz rechtssicher sind, allerdings unter Aufsicht des Polizeihauptkommissars F. G. aus Wildeshausen (rechts im Bild).

 

Die Frau meint weiter:

Ich werde mich auch an die niedersächsische Beschwerdestelle wenden, denn ich habe auch kein Protokoll der Durchsuchung erhalten.

Ob sie auch über einen Anwalt strafrechtlich gegen einzelne Beamten vorgehen will, da unter Umständen ein rechtswidriges Handeln der Beamten nach §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) in Verbindung mit §358 vorliegen könnte, ist uns derzeit nicht bekannt.

 

Wie geht es weiter?

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Spaziergänger weiter organisieren, nachdem die Polizei die Eskalationsspirale am Montag in Ahlhorn und gestern in Harpstedt soweit nach oben gedreht hat.

  • Werden die Spaziergänge von nun an Flash-Mob artig an verschiedenen Orten und Zeiten stattfinden?
  • Wird es Alternativen wie Autokorsos geben?
  • Wird es auch angemeldete Kundgebungen geben?
  • Verkleiden sich die Spaziergänger in Zukunft als arabische Großfamilie oder
  • geben sie sich als Mitglieder der Antifa aus, die regelmäßig nicht belangt wird, wie hier zuletzt in Bremen?

Die letzten beiden Punkte sind natürlich scherzhaft zu verstehen, aber sie zeigen dennoch auf, wie unverhältnismäßig und absurd die Jagd auf und die Kriminalisierung von Bürgern durch Polizisten im Landkreis Oldenburg betrieben wird. Während es keine Allgemeinverfügung zum Tragen einer Maske im Freien gibt, rennt die Polizei einzelnen Menschen akribisch hinterher, bei denen sie glauben, Sie übten Protest gegen Maßnahmen der Regierung aus, unterstellt ihnen eine Versammlung und wer dann keine Maske trägt, soll mit heftigen Busgeldforderungen beglückt werden, während der Passant daneben ohne Maske seinen Einkaufsbummel fortsetzt.

 

Unseren Informationen zufolge wollen sich Spaziergänger aber dadurch nicht einschüchtern lassen. Wir haben dazu einige Stimmen erhalten:

Es kann uns nur Bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, weil das, was sie machen, ist reine Einschüchterung

Ein anderer:

Man verliert einfach komplett den Respekt vor der Polizei.

Wir sind gespannt.

Niedersächsisches Versammlungsrecht ist ein Freibrief für Polizeiwillkür

Das Beispiel in Harpstedt zeigt deutlich auf, auf was sich die Bürger in Niedersachsen einstellen können, wenn sie der Regierung nicht genehm sind. Bereits ein Dialog unter zwei Personen kann durch die Polizei als Versammlung gewertet werden. Diese Absurdität wurde in einem Twitter-Post verdeutlicht. Auch hier muss man sagen, dass solche Gesetze nicht vom Himmel gefallen sind, sondern aktiv durch die Kartellparteien verabschiedet wurden. Im Herbst haben die Bürger aber die Möglichkeit, diese Regierung abzuwählen und beispielsweise der AfD ihre Stimme zu geben.

Die Polizisten, die die letzten Tage im Landkreis so hart durchgriffen, und in jeder zweier- oder dreier-Gruppierung eine Versammlung erkennen wollten, sollten auch in sich gehen und sich fragen, ob sie selbst denn als Zivilperson von ihren Kollegen so angegangen werden wollen, wenn sie sich mit ihren Freunden auf öffentlichem Gelände austauschen. In einem Rechtsstaat sind (zumindest theoretisch) alle gleich, und die Beamten in zivil auch nicht vor einer derartigen Willkür ebenso geschützt. „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu“ lautet ein altes, deutsches Sprichwort.