Weitere Strafanzeigen und Strafantrag gegen Antifa-Fotograf „Pixelmatsch“ gestellt – Auch Zivilklage wird erwogen

Nachdem vor kurzem mehrere Personen Strafanzeige gegen den Antifa-Fotografen „Pixelmatsch“ gestellt hatten, hat sich nun eine weitere Person angeschlossen und neben der Strafanzeige auch einen Strafantrag gestellt.

 

Wir sind froh, dass sich – auch ermutigt durch unsere Öffentlichkeitsarbeit – immer mehr Menschen anschließen, um gegen Personen wie „Pixelmatsch“ vorzugehen, der ausschließlich den Zweck verfolgt, alle Menschen, die in irgendeiner Weise bei einer unserer Veranstaltungen auftauchen, an den öffentlichen Pranger zu stellen.

 

sagte Bernhard von Hasseln, Pressesprecher und stellv. Vorsitzender im AfD Kreisverband Oldenburg Land.

Strafanzeigen liegen aktuell bei der Staatsanwaltschaft

Die bisherigen Strafanzeigen wurden durch die Polizeiinspektion Oldenburg-Land / Delmenhorst / Wesermarsch bearbeitet und liegen derzeit zur Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft. Auch im Landkreis Diepholz gab es offenbar mehrere Strafanzeigen.

 

Auch Zivilklage wird erwogen

Aktuell ist noch unklar, woher der Fotograf sein Einkommen bezieht. Berechnet man ein monatliches Existenzminimum von 909€, Mobilitätskosten für Nahverkehr und Auto von 400€, 2 Handyverträge für 40€, eine 4 jährige Abschreibung für eine umfangreiche Kameraausstattung (AK 10.000€) von ~200€, so müsste der Fotograf auf mindestens 1550€ netto kommen, was Bruttoeinkünften von mindestens 2300€ jeden Monat entspricht. Da er nach eigenen Angaben vom Verkauf seiner Bilder lebt – die er aber auch allen kostenlos anbietet, solange sie nicht veröffentlich werden – liegt die Vermutung nahe, dass kein wirtschaftlicher Betrieb oder Verlag für die Bilder bezahlt, sondern er vielmehr durch Parteien oder parteinahe Organisationen, Stiftungen oder staatliche Programme („Kampf gegen Rechts“, …) oder ähnliches finanziert wird. Sollte das der Fall sein, kann es unwahrscheinlich werden, dass die Staatsanwaltschaft hier eine Strafverfolgung vornehmen wird, da diese weisungsgebunden ist.

Einige Betroffene wollen daher zusätzlich auch eine Zivilklage anstrengen, die unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden abläuft. „Ich habe meine Rechtsschutzversicherung noch nie gebraucht, aber der Eigenanteil dafür ist es mir allemal wert“ sagt ein Betroffener.

 

Wir halten auch auf dem Laufenden, wie es weitergeht.