Offener Brief zur Aussetzung der Durchführung der Maskenpflicht in städtischen Gebäuden
Sehr geehrte Frau Gerlach,
seit Sonntag, den 03. April 2022 sind viele der Corona Maßnahmen, deren Grundlage das
Infektionsschutzgesetz des Bundes war, aufgehoben worden. Unter anderem wurde auch
die Maskenpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Bereichs aufgehoben, sie gilt nur noch
in wenigen sensiblen Bereichen.
Wie wir nun auf der Internetseite (https://www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus.php?spmode=imageviewer&sp-image-id=96252) nachlesen können haben Sie entschieden, dass Besucher
beim Betreten von städtischen Gebäuden weiterhin eine FFP-2Maske tragen müssen.
Bitte teilen Sie uns die Rechtsgrundlage Ihrer Entscheidung mit.
Jede grundrechtseinschränkende Maßnahme bedarf eines legitimen Ziels, dieses ist unserer Meinung
nach nicht mehr gegeben und daher ist Ihre Anordnung grundgesetzwidrig.
Unserer Meinung nach wird zumindest gegen einige dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsätze
verstoßen.
1. Der Eingriff müsste im Hinblick auf den mit ihm verfolgten Zweck legitim sein.
2. Der Eingriff muss geeignet sein seinen Zweck zu erfüllen
3. Das Mittel muss erforderlich sein
4. Das Mittel muss angemessen ein
Bitte teilen Sie uns bezüglich der Verhältnismäßigkeitsprüfung mit, weshalb Sie
1. Die Maßnahme für legitim halten
2. Den Eingriff für geeignet halten
3. Die Mittel für erforderlich halten
4. Das Mittel für angemessen halten
Selbst der Bund und das Land Niedersachsen sehen die generelle Maskenpflicht im Hinblick auf die
meist eher milden Krankheitsverläufe sowie der Hospitalisierungs- und Intensivmedizinraten nicht
mehr als verhältnismäßig an. Auch viele niedersächsische Schulen sehen zurzeit von der Anordnung
einer generellen Maskenpflicht im Unterricht ab.
Da es sich unserer Meinung nach um eine verfassungswidrige Maßnahme handelt, bitte ich Sie, uns
diese Fragen kurzfristig zu beantworten.
Da Sie den Ratsmitgliedern bei nachgereichten Beschlussvorlagen teilweise eine Frist von einem Tag
zur Durchsicht zumuten halten, wir eine Frist von 3 Tagen für angemessen. Wir erwarten daher eine
Antwort bis zum 07. April 2022
Mit freundlichen Grüßen
Jaroslaw Poljak
Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion in Delmenhorst
Ulrike Kause-Harjes
Stv. Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion in Delmenhorst
Lothar Mandalka
Ratsmitglied der AfD Fraktion in Delmenhorst
Bernd Lohmann
Ratsmitglied der AfD Fraktion in Delmenhorst