Offener Brief zur Aussetzung der Durchführung der Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Sehr geehrte Frau Gerlach,

seit Sonntag, den 03. April 2022 sind viele der Corona Maßnahmen, deren Grundlage das

Infektionsschutzgesetz des Bundes war, aufgehoben worden. Unter anderem wurde auch

die Maskenpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Bereichs aufgehoben, sie gilt nur noch

in wenigen sensiblen Bereichen.

Wie wir nun auf der Internetseite (https://www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus.php?sp￾mode=imageviewer&sp-image-id=96252) nachlesen können haben Sie entschieden, dass Besucher

beim Betreten von städtischen Gebäuden weiterhin eine FFP-2Maske tragen müssen.

Bitte teilen Sie uns die Rechtsgrundlage Ihrer Entscheidung mit.

Jede grundrechtseinschränkende Maßnahme bedarf eines legitimen Ziels, dieses ist unserer Meinung

nach nicht mehr gegeben und daher ist Ihre Anordnung grundgesetzwidrig.

Unserer Meinung nach wird zumindest gegen einige dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsätze

verstoßen.

1. Der Eingriff müsste im Hinblick auf den mit ihm verfolgten Zweck legitim sein.

2. Der Eingriff muss geeignet sein seinen Zweck zu erfüllen

3. Das Mittel muss erforderlich sein

4. Das Mittel muss angemessen ein

Bitte teilen Sie uns bezüglich der Verhältnismäßigkeitsprüfung mit, weshalb Sie

1. Die Maßnahme für legitim halten

2. Den Eingriff für geeignet halten

3. Die Mittel für erforderlich halten

4. Das Mittel für angemessen halten

Selbst der Bund und das Land Niedersachsen sehen die generelle Maskenpflicht im Hinblick auf die

meist eher milden Krankheitsverläufe sowie der Hospitalisierungs- und Intensivmedizinraten nicht

mehr als verhältnismäßig an. Auch viele niedersächsische Schulen sehen zurzeit von der Anordnung

einer generellen Maskenpflicht im Unterricht ab.

Da es sich unserer Meinung nach um eine verfassungswidrige Maßnahme handelt, bitte ich Sie, uns

diese Fragen kurzfristig zu beantworten.

Da Sie den Ratsmitgliedern bei nachgereichten Beschlussvorlagen teilweise eine Frist von einem Tag

zur Durchsicht zumuten halten, wir eine Frist von 3 Tagen für angemessen. Wir erwarten daher eine

Antwort bis zum 07. April 2022

Mit freundlichen Grüßen

Jaroslaw Poljak

Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion in Delmenhorst

Ulrike Kause-Harjes

Stv. Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion in Delmenhorst

Lothar Mandalka

Ratsmitglied der AfD Fraktion in Delmenhorst

Bernd Lohmann

Ratsmitglied der AfD Fraktion in Delmenhorst