Anfrage zur Maskenpflicht bei Versammlungen

Die AfD-Fraktion im Kreistag des Landkreises Oldenburg unter Andreas Altergott hat am 13. Januar 2022 eine Anfrage zu einer in der Wildeshauser Zeitung erwähnten Allgemeinverfügung gestellt. Laut Zeitung sei diese am 07.01.2022 für den Landkreis Oldenburg in Kraft getreten und erfordere das Tragen einer Atemschutzmaske, mindestens nach dem Standard FFP2 bei Versammlungen. Hintergrund für diese Allgemeinverfügung sind sehr wahrscheinlich andauernde Montagsspaziergänge gewesen, die zumeist unangemeldet waren und mit denen die Teilnehmer gegen die Corona-Politik demonstrieren möchten. Eine Verbreitung des Virus an der frischen Luft wird zwar seit Monaten durch Aerosol-Experten als sehr unwahrscheinlich eingestuft, trotzdem wurden in vielen Landkreisen in Niedersachsen zeitgleich solche Verfügungen erlassen, die allesamt zum 14.01.2022 außer Kraft traten, weil zu diesem Zeitpunkt eine veränderte Corona-Verordnung für das gesamte Land Niedersachsen verabschiedet wurde, welche diese Pflicht zum Tragen einer Maske ebenfalls vorschrieb. Landesrecht schlägt Kommunales Recht, wenn es um dieselbe Sache geht.

 

Die Anfrage war seitens der AfD als öffentliche Anfrage gedacht, damit die Antwort der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verwaltung hat aber auf eine mündliche Antwort im geheimen Ausschuss gedrängt. Letztendlich wurde die Anfrage zwar schriftlich beantwortet, allerdings trotzdem im geheimen Ausschuss, so dass wir hier die Antworten nicht wiedergeben können. Die Allgemeinverfügung findet sich aber (inzwischen?) auf der Website des Landkreises Oldenburg im Amtsblatt 02-2022.

 

Allgemeinverfügung_FFP2_Maske_final (1)