AfD Delmenhorst stellt Antrag auf Überprüfung der Corona Regeln

Die AfD-Fraktion beantragt in Bezug vergangenheitlich erlassener Corona-Pandemie-Schutzmaßnahmen (WHO 11.03.2020 – vsl. in 2023) für den Stadtkreis
Delmenhorst eine gutachterliche Revision/Beweisführung. Die mit den erlassenen
Corona-Pandemie-Schutzmaßnamen komplex verbundenen Grundrechtseingriffe
und stützenden Verbotsnormen sind auf ihre Rechtsstaatlichkeit zu prüfen.

 

Inhalt des Antrages:
Nachdem Ende März 2023, dem offiziellen Wegfall der letzten bundesstaatlichen CoronaPandemie-Schutzmaßnahmen, ist es angezeigt, die von Bund, Land und Kommune
erlassenen Gesetze und Verordnungen auf ihre
– Notwendigkeit
– Ergebnisorientiertheit
– Rechtmäßigkeit
– Angemessenheit
– Verhältnismäßigkeit
einer gutachterlichen Analyse und Wertung zu unterziehen.

 

Sachverhalt/Begründung:
Die auf wenig Rationalität, dafür mehr auf Vermutungen und Befürchtungen basierende
„Corona-Politik“ von Bund, Land und Kommune, bedarf einer umfassend rechtlich
wertenden Prüfung des vorausgegangenen Krisenmodi. Auch inwieweit das Tragen von
Schutzmasken im offenen Innenstadtbereich sowie auf Parkplätzen,
Geschäftsschließungen, Schulschließungen, Ausgehverbote und exzessive
Kontaktbeschränkungen hemmend auf die Entwicklung der Corona-Pandemie eingewirkt
haben, ist nach wie vor unbelegt und bedarf einer ergebnisorientierten Offenlegung.

 

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