Abendspaziergang in Harpstedt
Heute spazierten 30-35 Menschen friedlich durch den Flecken Harpstedt. Die Runde startete am Marktplatz und führte eine Stunde durch den Ortskern.
Auf Höhe der Volksbank rannten plötzlich zwei Polizisten und eine Polizei-Praktikantin an den Spaziergängern vorbei, um sich den Spaziergängern in den Weg zu stellen.
Die Spaziergänger hielten auf dem ganzen Weg die Abstände ein, weshalb es nichts zu beanstanden gab. Lediglich von Seiten der Polizei wurden die Abstandsregeln kurzzeitig verletzt. Wie auf dem zweiten Video zu sehen, stellte sich ein Polizist einem Spaziergänger, welcher seinen Spaziergang filmte, in den Weg und versuchte ihn vom Filmen abzuhalten. Der Polizist wurde daraufhin mehrfach vom Spaziergänger aufgefordert die Abstände einzuhalten.
Beim Versuch des Polizisten das Video zu unterbinden kam es zu einer merkwürdigen Situation. Der Polizist versuchte den Spaziergänger einzuschüchtern und ihm einzureden, es wäre eine „Straftat“ sofern er sein Video veröffentlichen würde. Ein Video von seinem eigenen Spaziergang zu machen, stellt natürlich keine Straftat dar. Der Spaziergänger erkannte den Einschüchterungsversuch des Polizisten, korrigierte ihn und setzte seinen Spaziergang unbehelligt fort. Bis auf diesen Zwischenfall und die Abstandsmissachtung der Polizei verlief der gesamte Spaziergang friedlich und problemlos.
Videos haben wir entfernt
Ursprünglich haben wir in diesem Beitrag zwei Videos angefügt, die das Zeitgeschehen abbilden. Wie immer haben wir auch hier auf die Persönlichkeitsrechte der Menschen gedacht und überprüft, dass keine Gesichter zu erkennen sind und die Menschen nur von hinten aufgenommen wurden. Trotzdem haben wir aus der Bevölkerung einzelne Bitten erhalten, die Videos zu entfernen, da in so einem kleinen Ort wie Harpstedt Menschen auch anhand ihrer Kleidung etc. erkannt werden könnten und das nicht gewünscht ist. Wir sind dieser Bitte selbstverständlich umgehend nachgekommen. Das zweite Video zeigte eine kurze, ca. 20 Sekunden lange Szene, in der man anfangs die Warnwesten von zwei Polizeibeamten von hinten sieht. Danach sieht man, wie ein Polizist sich umdreht und mit seiner Taschenlampe um sich leuchtet und danach den Passanten auffordert, das Filmen zu unterlassen. Bereits beim Umdrehen des Beamten sank die Kamera nach unten, so dass auch hier kein Gesicht erkennbar war sondern nur noch die Warnweste eines Beamten und das Video ab diesem Zeitpunkt sowieso nur noch sehr verschwommen war, weil die Kamera bei Dunkelheit in der Hand leicht hin und herschwenkte, und der Fokus nicht mehr scharf schaltete. Also waren auch bei diesem Video keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Die AfD Oldenburg-Land möchte noch einmal betonen, dass Sie voll und ganz hinter der Polizei steht, welche umgekehrt aber auch unser Grundgesetz und die Freiheiten der Bürger schützen möge.