Ratsanfrage zur Datengrundlage für Corona Verordnungen

Am 06.09.2021 wurde von Herrn Mandalka eine Anfrage bezüglich der Impfdurchbrüche an die Verwaltung gestellt.

Diese Anfrage bestand aus 4 Fragen. Die Verwaltung konnte keine dieser Fragen beantworten. Nun stellt sich der AfD die Frage, auf welcher Datengrundlage die von der Verwaltung erlassenen Allgemeinverfügungen beschlossen wurden. Die Antworten der Verwaltung lassen jedenfalls diesen Schluss zu, dass keine ausreichenden Daten vorlagen. Somit war für den Erlass einer Allgemeinverfügung und den damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen keine Rechtsgrundlag vorhanden und damit wäre sie rechtswidrig gewesen.

 

 

 

Lothar Mandalka

Fraktionsgeschäftsführer der AfD

 

Hier die Anfrage vom 06.09.2021:

Status: ÖFFENTLICH

 

Anfrage des BG Mandalka für die Fraktion der Ungebundenen vom 06.09.2021: Impfdurchbrüche bei Corona

Einreicher / Datum:

Mandalka, Lothar / Fraktion der Ungebundenen / am 06.09.2021

 

Inhalt der Anfrage:

Seit einiger Zeit steigt in Delmenhorst der Inzidenzwert und ist mittlerweile bei 131,6, Stand 06.09.2021, angelangt. In diesem Zusammenhang wäre, bei der Vielzahl der Geimpften, die Anzahl der Personen mit Impfdurchbrüchen wissenswert.

1. In den vergangenen 7 Tagen wurden 102 Neuinfektionen gemeldet. Wieviel davon waren Impfdurchbrüche?

 

2. Sollten sich unter den Neuinfektionen Personen mit Impfdurchbrüchen befinden, kann man Aussagen über die zeitlichen Zusammenhänge machen, wann geimpft wurde und wann es zu einer Neuinfektion kam?

 

3. Waren bei den Neuinfektionen auch Kinder unter 12 Jahren beteiligt?

 

4. Ausgenommen der Hospitalisierten, ist etwas über die Schwere der Krankheitsverläufe bekannt?

 

Antwort der Verwaltung (Fachbereich Bürgerangelegenheiten und öff. Sicherheit sowie Jugend, Soziales und Gesundheit) vom 11.04.2022:

 

 

 

Antwort zu 1.: Das ist nicht nachvollziehbar.

 

Antwort zu 2.: Nein.

 

Antwort zu 3.: Das ist nicht mehr nachvollziehbar.

 

Antwort zu 4.: Nein.