Demokratie-Eklat in Delmenhorst
Wahlbeobachter unrechtmäßig aus Wahllokal entfernt.
Delmenhorst, 27 Februar 2025 – Bei der aktuellen Bundestagswahl 2025 kam es in Delmenhorst zu einem Skandal: Eine Wahlbeobachterin wurde von der Wahlleitung aus dem Wahllokal verwiesen, obwohl das Bundeswahlgesetz die öffentliche Beobachtung der Stimmenauszählung ausdrücklich als Bürgerrecht garantiert.
Besonders pikant:
Lokalpolitiker wie Hasan Bicerik (SPD) reagierten empört auf die bloße Anwesenheit der Wahlbeobachter: „Ich bin fassungslos. Seit wann brauchen wir eine Para-Organisation, die die Wahlen überwacht?“ Uwe Dähne (Grüne) bezeichnete die Wahrnehmung dieses demokratischen Grundrechts gar als „Störung des Wahlablaufs“.
Das Delmenhorster Kreisblatt berichtet, dass eine Wahlbeobachterin der AfD gewaltsam aus dem Raum entfernt wurde und die Polizei eingreifen musste.
Die Ironie: Die Politiker, die sich als Verteidiger der Demokratie inszenieren, missachteten ein demokratisches Grundprinzip – die gesetzlich verankerte Transparenz von Wahlvorgängen.
Die Stadt Delmenhorst räumte zudem „vorübergehende Engpässe“ bei
den Stimmzetteln ein, während die niedersächsische Landeswahlleitung bislang keine weiteren Unregelmäßigkeiten bestätigte.